Bio-Betriebe mit freiem Auslauf haben alle damit zu schaffen: Prädation, mit anderen Worten Raubvögel und Füchse, die Hühner stehlen. Dies kostet Geld und erschwert das Management eines Bestands. Was können wir tun, um den Schaden zu begrenzen? Peter Venhuis und Jos Fransen, Bio-Geflügelspezialisten bei Reudink, geben Ratschläge.
Bei Ausläufen im Freien tritt häufig Prädation auf. In der Praxis ist der Verlust laut Peter Venhuis schnell zwischen 2 bis 10 % pro Bestand. Er rechnet bei einem durchschnittlichen Futtergewinn von 15 € mit einem Verlust von 7 € bis 8 € pro Henne. Hat man einen Bestand von 15.000 Hennen, ist das bei durchschnittlich 5 % an zusätzlichem Verlust ein Kostenfaktor von circa 5.625 €. Dies entspricht einem durchschnittlichen Schaden von 0,40 € pro Henne.
Venhuis erkennt Unterschiede in dem Maße, inwiefern Bio-Betriebe betroffen sind. Teilweise ist dies auf die Umstände zurückzuführen, wie zum Beispiel die Menge an Wald in der unmittelbaren Umgebung und die Anzahl der aktiven Jäger. Mäusebussard und Habicht sind – genauso wie die gesamte Fauna im neuen Gesetz über den Naturschutz – geschützte Tierarten. „Verjagen bzw. vergrämen ist daher die einzige Option“, so Venhuis. Für Krähen und Füchse gilt allgemein eine Freigabe, sodass die Jagd möglich ist.
„Geflügelhalter können selbst auch das Nötigste dazu beitragen, zum Beispiel dafür sorgen, dass alle Hühner abends rechtzeitig drinnen sind und es einen geeigneten Zaun gibt“, erläutert Jos Fransen. Weitere Möglichkeiten sind Vereinbarungen mit Jägern und die Aufstellung von u. a. Durchlauffallen. Sie kosten etwa 400 € bis 1.000 € pro Stück. Für einen Erfolg der Fallen ist die richtige Aufstellung wichtig. Meistens sind auf dem Weg der Prädatoren Spuren oder verlorene Hühnerfedern zu erkennen. Außerdem kann ein Jäger bei der Aufstellung von Fallen behilflich sein. Ein System mit automatischer Meldung wird empfohlen. Des Weiteren ist in einigen Regionen der Einsatz von Kunstlicht erlaubt, um nachts Füchse zu bekämpfen. Regionale Jäger werden von ihrer Jagschutzeinheit hierzu ermächtigt.